Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 21. Juni 2012 ist das 19. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 48, 49, 50 und 51 erschienen.
48 |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2012, mit der die Verordnung über die Festlegung der Höhe der Tagsätze in Frauenschutzeinrichtungen geändert wird
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49 |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2012, mit der die Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung - StJWG-DVO geändert wird
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50 |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2012, mit der die Steiermärkische SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung geändert wird
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51 |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2012, mit der die Steiermärkische BHG-Leistungs- und Entgeltverordnung geändert wird
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr.48 bis 51/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.