Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 22. Juni 2012 ist das 20. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 52 und 53 erschienen.
52 |
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 31. Mai 2012 über die Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung - GeOA) |
53 |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2012, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr.52 bis 53/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.