Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 29. Juni 2012 ist das 22. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 56 und 57 erschienen.
56 |
Gesetz vom 24. April 2012, mit dem das Gesetz über die Patientenentschädigung geändert wird |
57 |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 2012, mit der Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Landes und der Gemeinden erlassen werden |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 56 bis 57/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.