Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 19. September 2012 ist das 35. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 91 und 92 erschienen.

91.

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 11. September 2012, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wird.

92.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2008 über die Festsetzung der Höhe der Landesumlage nach dem Gesetz über die Landesumlage.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 91 und 92/2012 des LGBl. für Steiermark

 


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

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