Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 19. September 2012 ist das 35. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 91 und 92 erschienen.
91.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 11. September 2012, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wird.
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92.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2008 über die Festsetzung der Höhe der Landesumlage nach dem Gesetz über die Landesumlage.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 91 und 92/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.