Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 26. September 2012 ist das 36. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 93, 94 und 95 erschienen.
93.
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Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 901/1 AB EZ 901/2]
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94.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2012 über die Anordnung der Durchführung des Eintragungsverfahrens einer Bezirksinitiative im politischen Bezirk Leibnitz.
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95.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2012 über die Anordnung der Durchführung des Eintragungsverfahrens einer Bezirksinitiative im politischen Bezirk Voitsberg.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 93 bis 95/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.