Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 30. Oktober 2012 ist das 38. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 98, 99, 100 und 101 erschienen.

98.

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Oktober 2012, mit der die Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008 geändert wird.

99.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2012 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark (Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung).

100.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird.

101.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012 über Inhalt und Form der Veranstaltungsformulare und die Bestätigung der Registrierung (Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 - VFVO).

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 98 bis 101/2012 des LGBl. für Steiermark

 


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

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