Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 14. November 2012 ist das 42. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 105, 106 und 107 erschienen.

105.

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert.
[XVI. GPStLT RV EZ 880/1 AB EZ 880/2]

106.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 2012 über die Vereinigung der Gemeinde Buch-Geiseldorf und der Gemeinde Sankt Magdalena am Lemberg, beide politischer Bezirk Hartberg.

107.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 2012 über die Vereinigung der Gemeinden Gai und Hafning bei Trofaiach sowie der Stadtgemeinde Trofaiach, alle politischer Bezirk Leoben.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 105 bis 107/2012 des LGBl. für Steiermark

 


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

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