Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 14. November 2012 ist das 42. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 105, 106 und 107 erschienen.
105.
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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert.
[XVI. GPStLT RV EZ 880/1 AB EZ 880/2]
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106.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 2012 über die Vereinigung der Gemeinde Buch-Geiseldorf und der Gemeinde Sankt Magdalena am Lemberg, beide politischer Bezirk Hartberg.
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107.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 2012 über die Vereinigung der Gemeinden Gai und Hafning bei Trofaiach sowie der Stadtgemeinde Trofaiach, alle politischer Bezirk Leoben.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 105 bis 107/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.