Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 21. November 2012 ist das 43. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 108 und 109 erschienen.
108.
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Gesetz vom 18. September 2012, mit dem das Zukunftsfondsgesetz geändert wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 1410/1 AB EZ 1410/3]
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109.
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Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8. November 2012 über das Außerkrafttreten von Zuständigkeiten gemäß der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 108 und 109/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.