Newsletter Landesgesetzblatt











Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 4. Jänner 2013 ist das 1. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 1 erschienen.

1.  

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2012, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung 2013).

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr.1/2013 des LGBl. für Steiermark


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.

 

















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