Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 25. Jänner 2013 ist das 3. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 4 erschienen.
4.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Jänner 2013, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.
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Unter folgendem Link kann diese Rechtsvorschrift gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 4/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.