Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 1. März 2013 ist das 9. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 20 und 21 erschienen.
20.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Februar 2013, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Euro-Wertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2013, geändert wird.
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21.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Februar 2013 über Zusatzleistungen in Landeskrankenanstalten.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 20 und 21/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.