Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 29. März 2013 ist das 14. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 39, 40 und 41 erschienen.
39.
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Gesetz vom 22. Jänner 2013, mit dem das Steiermärkische Pensionsgesetz 2009 und das Gesetz über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen geändert werden.
[XVI. GPStLT RV EZ 1664/1 AB EZ 1664/2]
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40.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20. März 2013 über die Ausübung des Taxi-Gewerbes, des mit Personenkraftwagen betriebenen Mietwagen-Gewerbes und des Gästewagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen (Steiermärkische Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung 2013).
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41.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2013 über die örtliche Beschränkung der Anwendung streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 39 bis 41/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.