Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. April 2013 ist das 16. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 45, 46, 47, 48, 49 und 50 erschienen.
45.
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Gesetz vom 26. Februar 2013, mit dem das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz geändert wird (8. StKBFG-Novelle).
[XVI. GPStLT RV EZ 1665/1 AB EZ 1665/3]
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46.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. April 2013, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes für Steiermark, mit der im Bundesland Steiermark Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, geändert wird.
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47.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2013, mit der die Gemeinde Laßnitzthal in eine neue Ortsklasse eingestuft wird.
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48.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. April 2013 über die Aufhebung einer Verordnung des Stadtsenates Graz.
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49.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2013 über die Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark sowie der Gemeinden Eppenstein, Maria Buch-Feistritz und Reisstraße, je pol. Bezirk Murtal.
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50.
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Kundmachung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 27. März 2013 über die Berichtigung von Fehlern.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 45 bis 50/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
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