Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 21. Mai 2013 ist das 17. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 51, 52, 53, 54 und 55 erschienen.

51.

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung.
[XVI. GPStLT EZ 1287/4]

52.

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. April 2013, mit der ein Grundwasserschongebiet zur Sicherung und zum Schutz der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Schladming bestimmt wird.

53.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. April 2013, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird.

54.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. April 2013 über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten.

55.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2013 über die Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 51 bis 55/2013 des LGBl. für Steiermark

 


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

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