Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 21. Mai 2013 ist das 17. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 51, 52, 53, 54 und 55 erschienen.
51.
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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung.
[XVI. GPStLT EZ 1287/4]
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52.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. April 2013, mit der ein Grundwasserschongebiet zur Sicherung und zum Schutz der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Schladming bestimmt wird.
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53.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. April 2013, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird.
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54.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. April 2013 über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten.
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55.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2013 über die Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 51 bis 55/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.