Ausschreibung
PREIS DES LANDES STEIERMARK FÜR LEBENSBEGLEITENDES LERNEN 2013:
"BildungsBenachteiligung"
§1
Die Steiermärkische Landesregierung hat beschlossen, einen Förderungspreis und einen Anerkennungspreis für besondere Leistungen und Innovationen auf dem Gebiet "lebensbegleitendes Lernen" - 2013 zum Thema: "BildungsBenachteiligung" - zu verleihen.
Die Preise dienen im Sinne des "lebensbegleitenden Lernens (LLL)" der Förderung neuer Formen und attraktiver Umsetzungen im Bereich der allgemeinen, berufsorientierten, sozialen und politischen Erwachsenenbildung sowie im Bereich des öffentlichen Bibliothekswesens.
Als förderungswürdig kommen insbesondere in Betracht: Modelle, Konzepte, Angebote und praxisorientierte Tätigkeiten, die im Sinne einer ständigen Weiterbildung die Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die Ausbildung der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln sowie die Entfaltung der persönlichen Anlagen zum Ziele haben.
VERLEIHUNG UND DOTIERUNG
§2
Der "Förderungspreis" sowie der „Anerkennungspreis" des Landes Steiermark für lebensbegleitendes Lernen" werden alle 2 Jahre vergeben.
Der Förderpreis ist mit € 4000,-- dotiert.
Der Anerkennungspreis ist mit € 1.000,-- dotiert.
Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht.
ZUERKENNUNG
§3
Die Preise werden über Vorschlag einer Jury durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung zuerkannt.
PREISWÜRDIGKEIT
§4
Förderungspreis
Ausgezeichnet werden besonders qualitätsvolle und innovative Leistungen auf allen Gebieten der allgemeinen, berufsorientierten, sozialen und politischen Erwachsenen- und Weiterbildung sowie der Bibliotheksarbeit - 2013 zum Thema "BildungsBenachteiligung".
Insbesondere:
Modelle, Konzepte, Angebote und praxisnahe Tätigkeiten in den Bereichen:
- Didaktik der Erwachsenenbildung
- Grundlagenarbeit, Management
- MitarbeiterInnenausbildung und MitarbeiterInnenfortbildung
- Werbung, Organisation u. a.; siehe auch §1
a) Wissenschaftliche Untersuchungen und theoretische Darstellungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Erwachsenen- und Weiterbildung sowie des Öffentlichen Bibliothekswesens in der Steiermark leisten.
b) Ideen, die Lösungsvorschläge für aktuelle gesellschaftliche Probleme anbieten.
Anerkennungspreis:
Für Arbeiten, die im Rahmen einer einschlägigen Ausbildung erstellt werden, wird alle 2 Jahre ein „Anerkennungspreis" des Landes Steiermark für lebensbegleitendes Lernen vergeben - 2013 zum Thema "BildungsBenachteiligung".
Arbeiten, die bereits von einer anderen öffentlichen Stelle in der Steiermark ausgezeichnet wurden, dürfen nicht eingereicht werden.
QUALITÄTSKRITERIEN
§5
Eingereichte Arbeiten müssen
1. schriftlich sorgfältig dargestellt sowie ausreichend theoretisch begründet und nicht älter als zwei Jahre sein.
2. eine eigenständige, persönliche Denk- und Organisationsleistung der Bewerber_innen zum Ausdruck bringen.
3. einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung der Erwachsenen- und Weiterbildung oder des Bibliothekswesens in einer Gemeinde, in einer Region oder für das gesamte Land Steiermark leisten.
EINREICHUNG
§6
Bewerben können sich Einzelpersonen oder Gruppen, Institutionen (öffentlich oder privat), an die innerhalb der letzten 5 Jahre der Förderungspreis nicht verliehen wurde.
Anträge können auch von Drittpersonen eingereicht werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
• Einzelpersonen müssen in der Steiermark ihren ordentlichen Wohnsitz haben und dürfen nicht
der Jury angehören.
• Gruppen und Institutionen müssen ihre Tätigkeit in der Steiermark ausüben
Den Bewerbungen sind beizulegen:
1. ein kurzer Lebenslauf bzw. Beschreibung der Gruppe oder Institution.
2. eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Tätigkeit in der steirischen Erwachsenen- und Weiterbildung bzw. der Bibliotheksarbeit.
3. eine Erklärung, dass die Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien anerkannt werden und dass die vorliegende Arbeit in der Steiermark noch mit keinem anderen Preis ausgezeichnet wurde.
EINREICHFRIST
Schriftliche Bewerbungen sind bis längstens
31. Juli 2013
ausschließlich per E-Mail unter gesdiv@stmk.gv.at
an die Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft; FA Gesellschaft und Diversität, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz zu richten.