Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 24. Juni 2013 ist das 20. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 60, 61, 62, 63 und 64 erschienen.
60. |
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Juni 2013, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Badegewässer und Badestellen geändert wird. |
61. |
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 2013 über die Genehmigung der Neubildung der in der Gemeinde Schäffern (polit. Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) gelegenen Ortschaften „Karnegg", „Neussing" und „Elsenau". |
62. |
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Birkfeld und der Gemeinden Gschaid bei Birkfeld, Haslau bei Birkfeld, Koglhof und Waisenegg, alle politischer Bezirk Weiz. |
63. |
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Gleinstätten und der Gemeinde Pistorf, beide politischer Bezirk Leibnitz. |
64. |
Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. Juni 2013 über die Berichtigung von Fehlern im Landesgesetzblatt. |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 60 bis 64/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite
Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.