Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 19. Juli 2013 ist das 22. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 70, 71 und 72 erschienen.
70.
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Gesetz vom 14. Mai 2013, mit dem das Steiermärkische Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1966 geändert wird (Steiermärkische Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz-Novelle 2013).
[XVI. GPStLT RV EZ 1865/1 AB EZ 1865/2]
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71.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2013, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.
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72.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 2013, mit der ein Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie erlassen wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 70 bis 72/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.