Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 23. August 2013 ist das 24. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 81, 82, 83, 84 und 85 erschienen.
81.
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Gesetz vom 14. Mai 2013 über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013).
[XVI.GPStLT RV EZ 1884/1 AB EZ 1884/3]
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82.
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Gesetz vom 18. Juni 2013, mit dem das Steiermärkische Aufsichtsorgangesetz geändert wird.
[XVI.GPStLT IA EZ 1962/1AB EZ 1962/2]
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83.
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Gesetz vom 2. Juli 2013, mit dem die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung sowie die Marktüberwachung von Bauprodukten geregelt wird (Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 - StBauMüG) und das Steiermärkische Baugesetz geändert wird.
[XVI.GPStLT RV EZ 2049/1 AB EZ 2049/3]
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84.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2013, mit der die Verordnung über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes geändert wird.
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85.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2013, mit der die Landes-Kurabgabeverordnung 2012 geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 81 bis 85/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
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