Sehr geehrte Damen und Herren! 
Am 23. August 2013 ist das 24. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 81, 82, 83, 84 und 85 erschienen. 
	
		
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			81. 
			 
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			Gesetz vom 14. Mai 2013 über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013). 
			[XVI.GPStLT RV EZ 1884/1 AB EZ 1884/3] 
			 
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			82. 
			 
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			Gesetz vom 18. Juni 2013, mit dem das Steiermärkische Aufsichtsorgangesetz geändert wird. 
			[XVI.GPStLT IA EZ 1962/1AB EZ 1962/2] 
			 
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			83. 
			 
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			Gesetz vom 2. Juli 2013, mit dem die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung sowie die Marktüberwachung von Bauprodukten geregelt wird (Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 - StBauMüG) und das Steiermärkische Baugesetz geändert wird. 
			[XVI.GPStLT RV EZ 2049/1 AB EZ 2049/3] 
			 
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			84. 
			 
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			Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2013, mit der die Verordnung über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes geändert wird. 
			 
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			85. 
			 
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			Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2013, mit der die Landes-Kurabgabeverordnung 2012 geändert wird. 
			 
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 81 bis 85/2013 des LGBl. für Steiermark 
 
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at  
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.