Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 4. Oktober 2013 ist das 27. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 88 und 89 erschienen.
88.
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Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 23. September 2013 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung.
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89.
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Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 23. September 2013 über die Berichtigung von Fehlern im Landesgesetzblatt.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 88 und 89/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.