Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 4. Oktober 2013 ist das 27. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 88 und 89 erschienen.

88.

Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 23. September 2013 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung.

89.

Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 23. September 2013 über die Berichtigung von Fehlern im Landesgesetzblatt.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 88 und 89/2013 des LGBl. für Steiermark

 


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.

















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