Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 29. Oktober 2013 ist das 30. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 106, 107, 108 und 109 erschienen.
106.
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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.
[XVI. GPStLT RV EZ 656/1 AB EZ 656/2]
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107.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird.
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108.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. September 2013 über die Schulfreierklärung an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen.
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109.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013, mit der die Feuerbrandverordnung geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 106 bis 109/2013 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.