Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 22. November 2013 ist das 33. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 135 und 136 erschienen.
135.
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Gesetz vom 17. September 2013, mit dem das Kundmachungsgesetz geändert wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 2146/1 AB EZ 2146/3]
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136.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013, mit der die Bau-Übertragungsverordnung 2013 geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 135 und 136/2013 des LGBl. für Steiermark
Ab 1.1.2014 Kundmachung des Landesgesetzblattes nur mehr elektronisch!
Die verbindliche Kundmachung des steiermärkischen Landesgesetzblattes erfolgte bisher in Papierform. Zusätzlich standen zwar alle Landesgesetzblätter ab 1989 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zum Download bereit, allerdings nur zur Information. Dieses System wird nun umgedreht:
Ab 1.1.2014 wird das Landesgesetzblatt authentisch elektronisch im RIS kundgemacht; das heißt, dass ab diesem Datum nur mehr die elektronische Version im RIS verbindlich ist, nicht das gedruckte Exemplar. Das elektronische Original wird kostenlos und rund um die Uhr abrufbar sein.
Der LGBl-Newsletter wird Sie weiterhin wie gewohnt über die aktuellen Landesgesetzblätter informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.