Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 12. Dezember 2013 ist das 36. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163 und 164 erschienen.

156.

Gesetz vom 15. Oktober 2013, mit dem das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012 geändert wird.
[XVI. GPStLT IA EZ 2240/1 AB EZ 2240/4]

157.

Gesetz vom 15. Oktober 2013, mit dem das Steiermärkische Sozialhilfegesetz geändert wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 2223/1 AB EZ 2223/2]

158.

Gesetz vom 12. November 2013, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 2279/1 AB EZ 2279/2]

159.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Prüfungsstoffabgrenzung zum Nachweis der Grundkenntnisse der Geschichte der Steiermark (Steiermärkische Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung; StStbP-V)

160.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Pirka und Seiersberg, beide politischer Bezirk Graz-Umgebung

161.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Hitzendorf und der Gemeinden Attendorf und Rohrbach-Steinberg, alle politischer Bezirk Graz-Umgebung

162.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Hainersdorf und Großwilfersdorf, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

163.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal und der Gemeinde Frauenberg, beide politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

164.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Bruck an der Mur und der Marktgemeinde Oberaich, beide politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 156 bis 164/2013 des LGBl. für Steiermark

 

Ab 1.1.2014 Kundmachung des Landesgesetzblattes nur mehr elektronisch!

 

Die verbindliche Kundmachung des steiermärkischen Landesgesetzblattes erfolgte bisher in Papierform. Zusätzlich standen zwar alle  Landesgesetzblätter ab 1989 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zum Download bereit, allerdings nur zur Information. Dieses System wird nun umgedreht:

Ab 1.1.2014 wird das Landesgesetzblatt authentisch elektronisch im RIS kundgemacht; das heißt, dass ab diesem Datum nur mehr die elektronische Version im RIS verbindlich ist, nicht das gedruckte Exemplar. Das elektronische Original wird kostenlos und rund um die Uhr abrufbar sein.

 

Der LGBl-Newsletter wird Sie weiterhin wie gewohnt über die aktuellen Landesgesetzblätter informieren.


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.

















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