Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 20.12.2013 ist das 37. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172 und 173 erschienen.
165.
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Gesetz vom 17. Oktober 2013, mit dem das Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark geändert werden.
[XVI. GPStLT RV EZ 2274/1 AB EZ 2274/3]
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166.
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Gesetz vom 12. November 2013, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz geändert wird.
[XVI. GPStLT IA EZ 1885/1 AB EZ 1885/4]
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167.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird (Übertragungsverordnung).
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168.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 2013, mit der die Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung geändert wird.
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169.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013, mit der die Wohnbeihilfenverordnung geändert wird.
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170.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Murau und der Gemeinden Laßnitz bei Murau, Stolzalpe und Triebendorf, alle politischer Bezirk Murau.
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171.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg und der Gemeinde Stambach, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld.
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172.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Maria Lankowitz und der Gemeinden Gößnitz und Salla, alle politischer Bezirk Voitsberg.
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173.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen und der Gemeinde Sankt Ulrich am Waasen, beide politischer Bezirk Leibnitz.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 165 bis 173/2013 des LGBl. für Steiermark
Ab 1.1.2014 Kundmachung des Landesgesetzblattes nur mehr elektronisch!
Die verbindliche Kundmachung des steiermärkischen Landesgesetzblattes erfolgte bisher in Papierform. Zusätzlich standen zwar alle Landesgesetzblätter ab 1989 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zum Download bereit, allerdings nur zur Information. Dieses System wird nun umgedreht:
Ab 1.1.2014 wird das Landesgesetzblatt authentisch elektronisch im RIS kundgemacht; das heißt, dass ab diesem Datum nur mehr die elektronische Version im RIS verbindlich ist, nicht das gedruckte Exemplar. Das elektronische Original wird kostenlos und rund um die Uhr abrufbar sein.
Der LGBl-Newsletter wird Sie weiterhin wie gewohnt über die aktuellen Landesgesetzblätter informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.