Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:
Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über den Gesundheitsfonds Steiermark geändert wird
Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.
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