Sehr geehrte Damen und Herren! 
 
 
Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt: 
 
 
Gesetz vom °°°°° über den Schutz und die Pflege der Natur (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2014 - StNSchG 2014) 
 
Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „  Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Amt der Steiermärkischen Landesregierung 
Fachabteilung Verfassungsdienst 
8010 Graz, Burgring 4 
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at 
 
 
 
 
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht"  
(  http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark. 
 
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