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Newsletter Begutachtung

Sehr geehrte Damen und Herren!


Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:


Gesetz vom    , mit dem das Steiermärkische Sozialhilfegesetz geändert wird

 

Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" ( http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

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