| Sehr geehrte Damen und Herren! 
 
Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt: 
 
Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz geändert wird 
 
Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „  Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Amt der Steiermärkischen Landesregierung 
Fachabteilung Verfassungsdienst 
8010 Graz, Burgring 4 
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at  
 
 
 
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark. 
 
 
 
 
Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010  Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035. 
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen. 
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