Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Vorschrift wurde zur
Begutachtung ausgesandt:
Gesetz vom
….. zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten (Steiermärkisches invasive
Arten Gesetz – StIAG)
Sie ist auf der Plattform
Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen"
am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei allgemeinen Fragen zum
Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht"
(http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver
Steiermark.
Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der
Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010
Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung
ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.
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