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Newsletter Begutachtung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, das Steiermärkische Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000, das Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999, das Steiermärkische Berufsschulorganisationsgesetz 1979 und das Steiermärkische Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1966 geändert, das Steiermärkische Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz 2018 erlassen sowie das Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 2000 aufgehoben werden (Steiermärkisches Bildungsreformgesetz 2018)

Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

 

Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010  Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.

 

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