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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung geändert wird

In dem bereits versendeten Newsletter sind bedauerlicherweise Fehler bei der versendenden Stelle einschließlich deren GZ und Mailadresse aufgetreten; hier nun die berichtigte Fassung.

Stelle
ABT03VD
GZ
ABT03VD-1351/2012-71
Frist (Ende)
30.08.2019
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
verfassungsdienst@stmk.gv.at
Texte

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