Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung geändert wirdIn dem bereits versendeten Newsletter sind bedauerlicherweise Fehler bei der versendenden Stelle einschließlich deren GZ und Mailadresse aufgetreten; hier nun die berichtigte Fassung.Stelle ABT03VD | GZ ABT03VD-1351/2012-71 | Frist (Ende) 30.08.2019 | Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: verfassungsdienst@stmk.gv.at | Texte |
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