Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ....., mit der für die LB 77 – Gaberlstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h erlassen wirdStelle A16 | GZ ABT16-137890/2020-3 | Frist (Ende) 16.10.2020 | Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at | Texte |
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