Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit welcher für die Landesstraße B 77 – Gaberl Straße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht erlassen wird
Stelle A16
GZ ABT16-59443/2017-49
Frist (Ende) 26.11.2020
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).