Sehr geehrte Damen und Herren! 
Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt: 
Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 und das Steiermärkische Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000 geändert werden (Schulrechtsänderungsgesetz 2023) 
Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „  Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.  Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz). 
  Mit freundlichen Grüßen  Amt der Steiermärkischen Landesregierung  Fachabteilung Verfassungsdienst  8010 Graz, Burgring 4  (0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at 
  
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „  Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark. 
  
 
Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010  Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035. Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.  |