Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe CMS-Redakteurinnen und -Redakteure,
Wie im Rundschreiben der Abteilung 3 - Fachabteilung Verfassungsdienst vom 21.07.2023 ersichtlich, sind dringende Änderungen der kundgemachten organisatorischen Voraussetzungen auf den auf Ihrer Homepage veröffentlichten Kundmachungen notwendig.
Hintergrund ist eine bereits geltende Gleichstellung von mit der Post und im elektronischen Verkehr eingebrachten Anbringen hinsichtlich des Fristenlaufs. Diese Gleichstellung bewirkt, dass es zur Wahrung von (verfahrensrechtlichen) Fristen ab sofort ausreichend ist, wenn das Anbringen (der Schriftsatz) am letzten Tag der Frist an die Behörde (an das Gericht) versendet worden ist.
"Diese Neuerungen erfordern einen dringenden Änderungsbedarf der kundgemachten organisatorischen Voraussetzungen auf der jeweiligen Homepage der Abteilungen, Bezirkshauptmannschaften, Baubezirksleitungen sowie Agrarbezirksbehörde veröffentlichten Kundmachungen. Eine entsprechende Anpassung der Internetseiten durch jede einzelne Dienststelle hat unverzüglich zu erfolgen."
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