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CMS-Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe CMS-Redakteurinnen und -Redakteure,

Wie im  Rundschreiben der Abteilung 3 - Fachabteilung Verfassungsdienst vom 21.07.2023 ersichtlich, sind dringende Änderungen der kundgemachten organisatorischen Voraussetzungen auf den auf Ihrer Homepage veröffentlichten Kundmachungen notwendig.

Hintergrund ist eine bereits geltende Gleichstellung von mit der Post und im elektronischen Verkehr eingebrachten Anbringen hinsichtlich des Fristenlaufs. Diese  Gleichstellung bewirkt,  dass  es  zur  Wahrung  von  (verfahrensrechtlichen)  Fristen  ab  sofort  ausreichend  ist,  wenn  das Anbringen (der Schriftsatz) am letzten Tag der Frist an die Behörde (an das Gericht) versendet worden ist.

"Diese Neuerungen erfordern einen dringenden Änderungsbedarf der kundgemachten organisatorischen Voraussetzungen auf der jeweiligen Homepage der Abteilungen, Bezirkshauptmannschaften, Baubezirksleitungen sowie Agrarbezirksbehörde veröffentlichten Kundmachungen. Eine entsprechende Anpassung der Internetseiten durch jede einzelne Dienststelle hat unverzüglich zu erfolgen."

Information für die Landes-Dienststellen am Verwaltungsserver

Kontakt Container "weitere Kontaktmöglichkeiten"
Kontakt Container "weitere Kontaktmöglichkeiten"
© Land Steiermark/Platzer

Für die Landes-Dienststellen am Verwaltungsserver (Menüpunkt "Dienststellen") wurde die Änderung bereits zentral von der Internetredaktion vorgenommen. Wir bitten um Kontrolle Ihrer Website unter "Weitere Kontaktmöglichkeiten" im Kontakt-Container Ihrer Dienststelle am Verwaltungsserver. Sollten Sie diese Information noch an anderen Stellen (z.B. eigener Server, weitere eigene Menüpunkte...) übernommen haben, so ist die Information eigenständig zu überarbeiten!

Neuer Text:

Elektronische Anbringen

Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die  technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.

Information für die Bezirkshauptmannschaften - elektronische Anbringen

Amtsstunden Kontakt-Container
Amtsstunden Kontakt-Container
© Land Steiermark/Platzer

Bitte klicken Sie bzw. die in Ihrer Bezirkshauptmannschaft zuständige Person im Kontakt-Container Ihrer Dienststelle (siehe Screenshot) auf "Amtsstunden" (in manchen Fällen auch "Parteienverkehr"). Danach öffnet sich die entsprechende Website, die mit folgendem Text zu ergänzen/überarbeiten ist:

Elektronische Anbringen

Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die  technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.

Hinweis der A3 - FA Verfassungsdienst:

Bitte beachten Sie, dass sich entsprechende Hinweise auf unterschiedlichen Seiten Ihrer Homepage befinden können und überprüfen Sie alle relevanten Seiten, um die notwendigen Änderungen überall entsprechend vorzunehmen.

Wir danken herzlichst für Ihre Kooperation!

Ihr Internet-Team

Wir bitten Sie, neue Kolleg*innen, die mit Arbeiten im CMS betraut wurden, auf diesen Newsletter hinzuweisen. Gerne tragen wir diese auch in unseren Newsletter Verteiler ein - dazu bitte um kurze Information mit Name, Dienststelle und Mailadresse. Abmeldungen vom Newsletter müssen eigenständig vorgenommen werden. Dazu folgen Sie bitte den Anweisungen am Ende des Newsletters.

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