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Newsletter Begutachtung



Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Gesetz vom ....., mit dem das Kanalabgabengesetz 1955, das Steiermärkische Gemeindewasserleitungsgesetz 1971, das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz 2004 und das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 geändert werden (Gemeindeabgabenänderungsgesetz 2024)

Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz).


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „ Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

 


Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst),
8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.

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