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Newsletter Begutachtung


Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Kundmachungsgesetz, das Steiermärkische Archivgesetz, das Steiermärkische Landesverwaltungsgerichtsgesetz, das Steiermärkische Aufsichtsorgangesetz, das Steiermärkische Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014, das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, das Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999, das Gesetz über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen, die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, die Landtags-Wahlordnung 2004, das Gemeindebedienstetengesetz 1957, das Gemeinde-Personalvertretungsgesetz 1994, das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz, das Gesetz über die Gemeindewahlordnung 2009, die Gemeindewahlordnung Graz 2012, das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, das Gesetz über die Patientenentschädigung, das Steiermärkische Gemeindesanitätsdienstgesetz, das Gesetz über den Landessanitätsrat, das Gesetz über die Patientinnen-/Patienten- und Pflegeombudsschaft, das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008, das Zukunftsfondsgesetz, das Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz 2004 und das Gesetz über Nationalparkorgane geändert werden (Steiermärkisches Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025)

Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz).


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „ Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

 


Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst),
8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.

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