Verwaltung  Dienststellen  BH's  Kontakt
 

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf Bezirkshauptmannschaften übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung 2025)

Stelle
A7
GZ
ABT07-121600/2025-155
Frist (Ende)
27.05.2025
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung7@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring - Impressum  Datenschutz
System: icomedias