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Newsletter Begutachtung


Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Rettungsdienstgesetz, das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark, das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012, das Steiermärkische Notifikationsgesetz 2017, das Steiermärkische Nächtigungsabgabegesetz, das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, das Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999, die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 2010, das Gesetz über die Patientenentschädigung, das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005, das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzgesetz, das Steiermärkische Seniorinnen- und Seniorengesetz, das Steiermärkische Behindertengesetz, das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz, das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983, das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992, das Zukunftsfondsgesetz, das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz 2004, das Steiermärkische Baugesetz, das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 und das Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftengesetz geändert und das Gesetz über den Verzicht auf Ersatzforderungen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände gegenüber ihren Organen, das Gesetz über die Errichtung einer Staatsprüfungskommission für den Försterdienst und das Gesetz über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung im Gebiete der Landeshauptstadt Graz aufgehoben werden (Steiermärkisches Deregulierungsgesetz 2025)

Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz).


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „ Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

 


Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.

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