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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der in der Stadtgemeinde Leoben eine Fläche als Sonderstandort für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage („Deponie Sandhalde-Donawitz“) ausgewiesen wird

Stelle
A13
GZ
ABT13-249220/2024-4
Frist (Ende)
01.09.2025
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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