Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der in der Stadtgemeinde Leoben eine Fläche als Sonderstandort für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage („Deponie Sandhalde-Donawitz“) ausgewiesen wird
Stelle A13
GZ ABT13-249220/2024-4
Frist (Ende) 01.09.2025
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).