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Verfassungsdienst

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ... über die Festsetzung des Bauschbetrages für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz

Stelle
A3
GZ
ABT03-3.0-964/2025-244
Frist (Ende)
05.11.2025
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung3@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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