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Verfassungsdienst

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Köflach

Stelle
A9
GZ
ABT09-258398/2015-38
Frist (Ende)
10.04.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung9@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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