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Verfassungsdienst

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung über die Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen, geändert wird

Stelle
A13
GZ
ABT13-198559/2020-86
Frist (Ende)
28.04.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
naturschutz@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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