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Verfassungsdienst

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom … über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des „Summer-Opening Schladming-Dachstein 2026“ am 4. und 6. Juni 2026 in Schladming

Stelle
A12
GZ
ABT12-131266/2026-4
Frist (Ende)
18.05.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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