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Verfassungsdienst

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom … über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des „Narzissenfestes“ am 31. Mai 2026 in Bad Aussee

Stelle
A12
GZ
ABT12-49715/2014-62
Frist (Ende)
21.05.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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