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Verfassungsdienst

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …, mit der das Entgelt für die Tätigkeit der öffentlichen Wägeanstalten festgesetzt wird (Wägeverordnung)

Stelle
FAEW
GZ
ABT15-1081/2026-59
Frist (Ende)
24.06.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
energie-wohnbau@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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