Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …, mit der das Entgelt für die Tätigkeit der öffentlichen Wägeanstalten festgesetzt wird (Wägeverordnung)
Stelle FAEW
GZ ABT15-1081/2026-59
Frist (Ende) 24.06.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: energie-wohnbau@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).