Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten (Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2026)
Stelle A8
GZ ABT08-30873/2014-219
Frist (Ende) 19.06.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: gesundheitsrecht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).