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Verfassungsdienst

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Eichbachgasse sowie jener Straßenzug, der parallel zur Murauenstraße und Murauenstraße # 78 verläuft, zu einem Geh- und Radweg erklärt werden

Stelle
A16
GZ
ABT16-57184/2025-30
Frist (Ende)
22.06.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung16@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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