Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung, mit welcher den Stadtgemeinden Weiz, Kapfenberg und Bruck an der Mur verkehrspolizeiliche Aufgaben übertragen wurden, geändert wird
Stelle A16
GZ ABT16-237618/2025-13
Frist (Ende) 22.06.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).