Leistungsbeschreibungen und dazugehörige On-/Offlineformulare im CMS - ErgänzungSehr geehrte Damen und Herren, liebe CMS-Redakteurinnen und -Redakteure,
wir möchten Sie in diesem Newsletter darüber informieren, wie Leistungsbeschreibungen und dazugehörige Online-/Offlineformulare im CMS zu publizieren sind und welche Schritte Sie für den einheitlichen Internetauftritt des Landes Steiermark und die Webbarrierefreiheit setzen müssen. Die Umstellung muss aus folgenden Gründen erfolgen:
- Aus Sicherheitsgründen wurde mit 10.2026 ein Teil der Anwendung abgeschaltet, der bisher Links zu Leistungsbeschreibungen und Offlineformularen über die Leistungsdatenbank LAVI (LAVI_VB) bereitgestellt hat. Ab diesem Zeitpunkt funktionieren die bisherigen Links nicht mehr.
- Die bisherige Darstellung der Leistungsbeschreibungen war nicht barrierefrei. Die neue CMS-Funktion zur barrierefreien Anbindung von LAVI-Leistungen wurde bereits umgesetzt und produktiv genommen.
|
Folgende Grundsätze sind bei der Beschreibung von Leistungen im CMS zu beachten:
- Zentrale Pflege von Leistungsbeschreibungen in LAVI
In LAVI werden die Leistungen nach der ELKAT-Struktur zentral erfasst und gepflegt. Die Informationen werden auf den unterschiedlichen Portalen - CMS-Portal, EAP-Portal, EGOV-Portal und BH-Internetseiten - publiziert. Schwerpunkt sind die relevanten Leistungen der Verwaltung für Unternehmen, sowie Bürgerinnen und Bürger. Wichtig! Um die Informationen in der LAVI-Datenbank aktuell zu halten, ist eine Pflege direkt im System erforderlich. Nur so werden die Leistungsbeschreibungen, Anspruchsvoraussetzungen, Zuständigkeiten, Gebühren sowie die zugehörigen Formulare korrekt dargestellt. Änderungen und Aktualisierungen von Leistungsbeschreibungen können nur zentral über LAVI erfolgen und müssen per E-Mail an egov@stmk.gv.at gemeldet werden.
Die inhaltliche Verantwortung für die Formulierung obliegt Ihrer Dienststelle. Achten Sie dabei auch auf eine geschlechterneutrale Formulierung. Diese muss dem Kommunikationserlass des Landes Steiermark (Juli 2026, Punkt 4 „Verständlichkeit und Gleichstellungsorientierung") entsprechen.
- Direkte Verlinkungen von Leistungsbeschreibungen aus LAVI statt statischen CMS Seiten
Wichtig! Selbst formulierte Leistungsbeschreibungen auf statischen CMS-Seiten sind nicht zielführend. Sie führen zu Doppelgleisigkeiten sowie zu unterschiedlichen Angaben zu Leistungen, Zuständigkeiten, Gebühren und Formularen. Direkte Verlinkungen von Leistungsbeschreibungen aus LAVI sind mit der neuen CMS Funktion nun im bewährten CMS Layout barrierefrei möglich und können auf den Seiten der Dienststellen verwendet werden. In der Leistungsbeschreibung sind zu dieser Leistung gehörige Online- oder Offlineformulare verlinkt. Wichtig! Bitte verwenden Sie auch keine direkten Links auf Formulare mehr, sondern einen Link auf die dazugehörige Leistungsbeschreibung. Künftig werden Online-Formular mit und/oder ohne Authentifizierung aufrufbar sein, über die Leistungsbeschreibung aus LAVI wird der jeweils korrekte Link angeboten.
|
Was ist für Sie konkret zu tun?
- Prüfen Sie Ihre CMS-Inhalte auf
- bestehende LAVI_VB-Links zu Leistungsbeschreibungen, und/oder Offline-Formularen - bestehende direkte Links zu Online-Formularen und ersetzen diese durch die entsprechenden neuen Links zur Leistungsbeschreibung aus der bereitgestellten Excel-Liste.
- Melden Sie Leistungen, welche Sie verlinken möchten und nicht in dieser Excel- Liste finden per E-Mail an egov@stmk.gv.at. Dasselbe gilt für Leistungen bei denen die „Internetpräsenz" nicht auf J ist, welche Sie aber im CMS verlinken möchten.
- Ersetzen Sie manuell gepflegte Leistungsbeschreibungen auf statischen CMS-Seiten mit einem Link auf die jeweilige Leistungsbeschreibung.
- Prüfen Sie die Leistungsbeschreibungen auf inhaltliche Korrektheit und geschlechterneutrale Formulierung gemäß Kommunikationserlass und melden Sie Änderungswünsche per E-Mail an egov@stmk.gv.at.
- Beachten Sie die System-E-Mails von icomedias Enterprise|CMS mit dem Betreff „Ungültige Verweise im Beitrag „..."". Diese Meldungen helfen Ihnen, defekte oder nicht mehr funktionierende Links zu lokalisieren, welche Sie im Schritt 1 vielleicht übersehen haben. Bitte prüfen Sie die betroffenen Seiten und tauschen Sie die Links zeitnah aus.
Um einen einheitlichen Internetauftritt des Landes Steiermark und die Webbarrierefreiheit zu gewährleisten, sollten diese Schritte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. |
|