Informationen für Gewerbe und VeranstalterInnen
Verehrte Gewerbetreibende und VeranstalterInnen!
Das Ziel des Jugendgesetzes ist es, Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, welche vor allem Betriebe der Gastronomie und Hotellerie in Ihrer täglichen Arbeit beeinflussen.
Es besteht insbesondere auch die Verpflichtung, in den Betrieben auf die Beschränkungen und Verbote für Kinder und Jugendliche in deutlich lesbarer Schrift an deutlich sichtbarer Stelle hinzuweisen.
Diese Verpflichtung erfüllen Sie mit dem Aushang der zum Download bereitgestellten Jugendschutztafel.